Gattung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Schnarch-Verhinderung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und des Unteranspruchs.
Angaben zur Gattung
Der Klebestreifen von beliebiger Länge und Breite wird von der Oberlippe auf die Unterlippe geklebt und verhindert, daß sich der Mund des Schnarchers während des Schlafes öffnet und somit der Atemluftstrom das Gaumensegel (auch Gaumenzäpfchen genannt) nicht erreichen kann. Das Gaumensegel kann also nicht schwingen und flattern und die Schnarchgeräusche (das sogenannte "Sägen") können nicht entstehen. Weitere positive Merkmale der Erfindung sind in den Punkten a–i des Unteranspruchs beschrieben.
Stand der Technik
Es ist bekannt, daß es
Punkt a), b) und d) sind sehr aufwendig und teuer und unangenehm bei der Anwendung.
Die Vorrichtungen nach Punkt b) wecken den Schnarcher nur, um seine Liegestellung zu verändern, verhindern aber nicht das Schnarchen selbst.
Aufgabe
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Schnarchen mit einem sicheren, kleinen, billigen und angenehmen Mittel zu verhindern, die Rückenlage zu ermöglichen, den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden des Schnarchers und Partners jedes Lebensalters zu fördern.
Lösung
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 2 gelöst.
Ausgestaltung der Erfindung und erzielbare Vorteile
Diese sind im Unteranspruch Punkt a)–i) gekennzeichnet.
Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele
Zeichnungen 1–6 zeigen einige Möglichkeiten. Jede Art der Querschnittsverringerung ist möglich. Die Soll-Reißstellen sind durch gestrichelte Linien gekennzeichnet.
