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1. Brille mit auswechselbaren Sichtscheiben, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtscheibenfassungen (3) der Brille (1) in ihren unteren Teilen (3u) eine Nut (11) zur Aufnahme des Randes der Sichtschieben (2) aufweisen; dass in den oberen Teilen (30) der Sichtscheibenfassungen (3) eine Halteflaeche (9) und ein Haltewulst (10) zur Halterung des Randes der Sichtscheiben (2) vorgesehen ist; und dass die an Flaeche (9) und Wulst (10) bzw. in Nut (11) gehalterten Sichtscheiben (2) durch ein Verschlussstueck (4) arretiert sind, welches im Brueckenteil (12) der Brille (1) aufgesetzt ist und die Raender der Sichtscheiben (2) ueberdeckt.

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