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Title: DE10064863A1: Cleaning device for visors of esp. motorcycle helmets is mounted on driver's grove and has modular unit of cleaning fluid tank and feeder, to supply cleaning element on visor[German]
[ Derwent Title ]


Country:
Kind:
DE Germany
A1 DOC. LAID OPEN (FIRST PUBLICATION) i

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10 pages
 
Inventor: Degen, Bernd; 72178 Waldachtal, Germany

Assignee: Degen, Bernd, Waldachtal, Germany72178
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Published / Filed: 2002-07-11 / 2000-12-24

Application Number: DE2000010064863

IPC Code: Advanced: A41D 19/015; A42B 3/26; A47L 1/08; A47L 1/15;
Core: A42B 3/18; A47L 1/00; more...
IPC-7: A41D 19/015; A42B 3/22; A47L 1/08; B08B 1/00; B60S 1/02;

ECLA Code: A42B3/26; A41D19/015T; A47L1/08; A47L1/15;

Priority Number:
2000-12-24  DE2000100064863

Abstract:     The device has cleaning fluid tank, and a wiper-type cleaning element with cleaning surface. A muscle-powered feeder supplied cleaning fluid from the tank to the visor and/or the cleaning surface. Cleaning fluid tank and fluid feeder are one modular unit. Module and cleaning element are shaped for fastening to the protective glove or lower arm of the driver, and the device is operated by movements of the arm. [German]

Attorney, Agent or Firm: Hertel, V., Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anw. ; , Gechingen 75391

INPADOC Legal Status: Show legal status actions

Family: None

First Claim:
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    1. Reinigungsvorrichtung für Schutzhelm-Visierscheiben, insbesondere von Motorrad-Schutzhelmen, dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens folgendes umfasst:
ein Vorratsbehältnis (2; 2') für Reinigungsflüssigkeit,
ein Reinigungselement (3; 3') mit einer für auf der Visierscheibe auszuführende Wischbewegungen bestimmten und angepassten Reinigungsfläche (4; 4') und
eine zumindest durch Druckbeaufschlagung mittels Muskelkraft betätigbare Fördereinrichtung (5; 3', 17, 18, 19, 20) zum Fördern von Reinigungsflüssigkeit aus dem Vorratsbehältnis (2; 2') zum Benetzen der Visierscheibe oder/und zumindest der Reinigungsfläche (4; 4') des Reinigungselements (3; 3'),
wobei zumindest das Vorratsbehältnis (2; 2') und die Fördereinrichtung (5; 3', 17, 18, 19, 20), zumindest wenn diese durch Muskelkraft betätigbar ist, eine bauliche Einheit bilden und diese Einheit wie auch das Reinigungselement (3; 3') eine für eine Anordnung auf dem Rücken der oder dem Rücken einer der Hände bzw. derem jeweiligen Schutzhandschuh (12) oder dem daran angrenzenden Unterarmbereich der den Schutzhelm tragenden Person bestimmte und angepasste Ausgestaltung aufweisen, welche Ausgestaltung und Anordnung bei aufgesetztem Schutzhelm einerseits die Betätigung der Fördereinrichtung (5; 3', 17, 18, 19, 20) durch Muskelkraft im Zusammenwirken mit der Visierscheibe und andererseits die Benutzung des Reinigungselements (3; 3') durch jeweils entsprechende Bewegungen zumindest mit dem betreffenden Arm ermöglicht.

Description
Expand description
-
    Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung für Schutzhelm-Visierscheiben, insbesondere von Motorrad-Schutzhelmen, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
    Wie z. B. die Windschutzscheibe bei Autos, so wird auch die Visierscheibe am Schutzhelm der Motorradfahrer, aber z. B. auch von anderen, einen Schutzhelm mit Visierscheibe tragenden Zweiradfahrern, während der Fahrt überwiegend durch aufprallende Insekten verunreinigt, wodurch die Sicht durch die Visierscheibe zunehmend beeinträchtigt wird. Im Gegensatz zu Autos haben diese Schutzhelme aber keine Scheibenwaschanlage, um die Visierscheibe reinigen zu können. Hierfür müssen z. B. Motorradfahrer immer wieder ihre Fahrt unterbrechen, zumal zum Reinigen der aus kratzempfindlichen Kunststoff bestehenden Visierscheiben eine Reinigungsflüssigkeit benutzt werden muss, im einfachsten Fall z. B. Wasser. Dieses ist z. B. an Tankstellen verfügbar, die folglich schon aus diesem Grund regelmäßig von Motorradfahrern angefahren werden. Hier benutzen sie dann das eigentlich zum Reinigen von Autoscheiben in Eimern bereitstehende Wasser und einen Autoscheibenreiniger mit von Blechschienen an einem Stiel gehaltenem Schwammstreifen und Gummilippe, durch deren oft abgenutzten Zustand die Schutzhelm-Visierscheiben durch Kontakt mit den Blechschienen leicht verkratzt werden können. Für die meist recht kleine Visierscheiben-Fläche wird dabei nur sehr wenig Wasser benötigt.
    Kann längere Zeit keine Tankstelle angefahren werden, wird die Visierscheibe bei einem Halt statt mit Wasser z. B. auch mühsam mit ein oder zwei der angefeuchteten, so genannten Erfrischungstüchern gereinigt, die nicht nur bei fehlenden Abfalleimern auf unschöne Weise zurückgelassen werden.
    Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine robuste, einfach aufgebaute und einfach handzuhabende, kostengünstige Reinigungsvorrichtung für Schutzhelm-Visierscheiben, insbesondere von Motorradfahrer-Schutzhelmen, zu schaffen, die die Träger solcher Schutzhelme so mit sich führen können, dass sie von ihnen jederzeit bei Bedarf, insbesondere aber, wie z. B. von Motorradfahrern, vor allem auch spontan während des Fahrens, also bei aufgesetztem Schutzhelm und ohne die Fahrt unterbrechen zu müssen und ohne die Fahrsicherheit des jeweiligen Fahrers wie auch der anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden, benutzt werden kann, vor allem zum unverzüglichen Reinigen der Visierscheibe nach einer Insektenverschmutzung.
    Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
    Dadurch, dass ein Vorratsbehältnis für Reinigungsflüssigkeit als Teil einer Helmvisierscheiben-Reinigungsvorrichtung vorgesehen ist, und zwar in einer seine Anordnung auf dem Rücken einer der Hände bzw. des diese bedeckenden Schutzhandschuhs der den Schutzhelm tragenden Person ermöglichenden Größenordnung, kann es diese Person, z. B. ein Motorradfahrer, ohne Behinderung während der Fahrt bei sich tragen und so jederzeit, also auch beim Fahren, über eine zum schonenden Reinigen seiner insbesondere von Rückständen aufgeprallter Insekten verschmutzten Helm-Visierscheibe notwendige Reinigungsflüssigkeit verfügen. Dadurch ist nun der Schutzhelmträger, z. B. ein Motorradfahrer, für solche Reinigungsmaßnahme unabhängig von Stellen, an denen z. B. Wasser als Reinigungsflüssigkeit verfügbar ist bzw., wie an Tankstellen, bereitgehalten wird. Er muß jetzt also nicht mehr warten, bis er z. B. an einer der an von z. B. Freizeit- Motorradfahrern gern befahrenen abseitigen Straßen seltenen Tankstellen vorbeikommt, um an ihr anzuhalten, um seine Visierscheibe mit Autoscheiben-Waschwasser zu reinigen. Auch ist es nun nicht mehr mißlich, wenn er mal keine Erfrischungstücher zum Visierscheiben-Reinigen dabei hat.
    Diese aufgrund der vorliegenden Erfindung neue Situation verbessert z. B. für Motorradfahrer im Hinblick auf deren bei größeren Geschwindigkeiten gerade im Sommer durch Insektenrückstände besonders schnell verschmutzende Helm-Visierscheibe die Fahrsicherheit und den Fahrkomfort ganz erheblich.
    Dadurch, dass ein Reinigungselement mit einer für auf der Visierscheibe auszuführende Wischbewegungen bestimmten und angepassten Reinigungsfläche vorgesehen ist, wird schon aufgrund dieser flächigen Ausgestaltung des Reinigungselements erreicht, dass das Reinigen der kleinen Visierscheibenfläche, in Verbindung mit Reinigungsflüssigkeit, zügig vonstatten gehen kann, im Gegensatz etwa zur Reinigung einer zum Reinigen von Insekten- Rückständen benetzten Auto-Windschutzscheibe mit den dafür eigentlich ungeeigneten, da nur linienförmig aufliegenden Gummilippen der Scheibenwischer.
    Dadurch, dass eine zumindest durch Druckbeaufschlagung mittels Muskelkraft betätigbare Fördereinrichtung zum Fördern von Reinigungsflüssigkeit aus dem Vorratsbehältnis zum Benetzen der Visierscheibe oder/und zumindest der Reinigungsfläche des Reinigungselements vorgesehen ist, kann Reinigungsflüssigkeit gezielt genau dorthin gefördert werden, wo sie benötigt wird, d. h. entweder auf die Visierscheibe oder aber stattdessen, ggf. auch zusätzlich, auf die Reinigungsfläche oder aber auch in das Reinigungselement selbst. Dadurch kann der Verbrauch an Reinigungsflüssigkeit für eine Reinigung der sowieso recht kleinen Visierscheibe niedrig gehalten werden. Somit kann für das Vorratsbehältnis eine Größe vorgesehen werden, die seine Anordnung auf dem Rücken einer Hand bzw. eines Handschuhs ermöglicht.
    Dadurch, dass zumindest das Vorratsbehältnis und die Fördereinrichtung, zumindest wenn diese durch Muskelkraft betätigbar ist, eine bauliche Einheit bilden und diese Einheit wie auch das Reinigungselement eine für eine Anordnung auf dem Rücken der oder auch dem Rücken nur einer der Hände bzw. derem jeweiligen Schutzhandschuh oder dem daran angrenzenden Unterarmbereich der den Schutzhelm tragenden Person bestimmte und angepasste Ausgestaltung aufweisen, welche Ausgestaltung und Anordnung bei aufgesetztem Schutzhelm einerseits die Betätigung der Fördereinrichtung durch Muskelkraft im Zusammenwirken mit der Visierscheibe und andererseits die Benutzung des Reinigungselements durch jeweils entsprechende Bewegungen zumindest mit dem betreffenden Arm ermöglicht, kann z. B. ein Motorradfahrer jederzeit und somit auch beim Fahren selbst, selbstverständlich nur, soweit es die Fahrsituation jeweils zuläßt, also z. B. auf gerader freier Strecke, unmittelbar nach einer Verschmutzung der Visierscheibe zur Vorbereitung ihrer schonenden Reinigung zunächst Reinigungsflüssigkeit aus dem Vorratsbehältnis fördern, und zwar auf die Visierscheibe selbst oder/und in oder auf das Reinigungselement bzw. dessen Reinigungsfläche. Hierzu braucht er die dafür entsprechend ausgestaltete und auf dem Hand- oder Handschuh-Rücken oder Unterarm angeordnete Fördereinrichtung nur mit einer entsprechenden Armbewegung gegen die Visierscheibe zu drücken, um durch deren so mittels Muskelkraft erfolgende Druckbeaufschlagung Reinigungsflüssigkeit aus dem Vorratsbehältnis zu fördern. Anschließend kann er mit entsprechenden Armbewegungen das Reinigungselement mit auf der Visierscheibe aufliegender Reinigungsfläche über die Visierscheibe führen, um sie zu reinigen. Für diese Maßnahmen muss also z. B. der Motorradfahrer seine Fahrt nicht mehr unterbrechen.
    Ist die bauliche Einheit und auch das Reinigungselement z. B. auf dem linken Schutzhandschuh eines Motorradfahrers angeordnet, so kann er diese Bewegungen mit dem linken Arm jederzeit ausführen, da er die üblicherweise nicht zum Gasgeben benötigte linke Hand praktisch jederzeit vom Motorradlenker nehmen kann. Bei ausreichend hoher Geschwindigkeit, bei der er für eine sichere Fahrweise nicht unbedingt ständig mit der rechten Hand Gas geben muss, kann er solche Bewegungen aber auch, bei dementsprechender Anordnung der Reinigungsvorrichtungs-Bestandteile, mit dem rechten Arm ausführen.
    Wegen der erfindungsgemäß vorgesehenen Zusammenfassung bzw. Kombination zumindest des Vorratsbehältnisses und der Fördereinrichtung zu einer baulichen Einheit kann sowohl diese Einheit, die aufgrund des wie gesagt möglichen kleinen Vorrats an Reinigungsflüssigkeit und damit entsprechend kleinen Vorratsbehältnisses eine geringe Baugröße haben kann, als auch das wegen der kleinen Visierscheiben-Fläche entsprechend klein ausbildbare Reinigungselement auf demselben, vorzugsweise linken Hand- bzw. Handschuh-Rücken oder auch dem angrenzenden Unterarmbereich angeordnet werden. Dann kann z. B. der Motorradfahrer nach dem Benetzen der Visierscheibe sofort, also ohne Verzögerung, mit weiteren Bewegungen desselben Arms Wischbewegungen mit dem Reinigungselement auf der Visierscheibe ausführen. Dazu muss er nach dem Betätigen der Fördereinrichtung lediglich das Reinigungselement in die Position bringen, in der dessen Reinigungsfläche an der Visierscheibe anliegt. Er kann also den Arm in der zum Fördern von Reinigungsflüssigkeit aus dem Vorratsbehältnis eingenommenen Haltung belassen.
    Statt auf dem Hand- oder Handschuhrücken kann die bauliche Einheit, wie auch das Reinigungselement, auch am Unterarm nahe der jeweiligen Hand angeordnet werden, um sie dann auf die gleiche Weise mittels besagter Armbewegungen zu benutzen. Da aber bei einem Motorradfahrer z. B. für eine solche Anordnung die Stulpe des betreffenden Schutzhandschuhs hinderlich sein kann, wird für ihn nachfolgend nur noch von einer Anordnung auf dem Rücken eines der zum Motorradfahren vorgeschriebenen Schutzhandschuhe ausgegangen.
    Durch die mögliche unmittelbare Aufeinanderfolge von zunächst Fördern von Reinigungsflüssigkeit und dann Wischen mit dem Reinigungselement mittels ein und demselben Arms erfordert eine Visierscheiben-Reinigung nur sehr wenig Zeit, zumal die kleine Visierscheiben-Fläche einerseits mit meist nur einer Armbewegung zur Betätigung der Fördereinrichtung ausreichend benetzt ist und andererseits mit ebenfalls nur wenigen, ggf., bei geringer Verschmutzung, sogar nur einer Armbewegungen die Visierscheibe mit dem flächig ausgestalteten Reinigungselement sauber gewischt sein kann. Ein derart kurzer zweistufiger Reinigungsvorgang kann somit z. B. von einem Motorradfahrer unbedenklich während des Fahrens, also ohne Anhalten zu müssen, durchgeführt werden.
    Durch diese kaum Zeit in Anspruch nehmende, selbst keine Konzentration vom jeweiligen Schutzhelmträger erfordernde, sondern von ihm quasi "mechanisch" ausführbare Visierscheiben-Reinigung wird also die Fahrsicherheit des Motorradfahrers und damit auch nicht die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Dies gilt auch im Hinblick auf die z. B. auf die Motorradhelm- Visierscheibe aufgesprühte Reinigungsflüssigkeit, die sich, sofern sie nicht sowieso vollkommen vom Reinigungselement aufgesogen wird, beim Fahren durch den Fahrtwind weggeblasen wird, bevor sie eintrocknet und dadurch ggf. die Sicht beeinträchtigende Rückstände auf der Visierscheibe zurückläßt.
    Mit Vorteil ist für die Reinigungsfläche des kleinen Reinigungselements als sich für das Reinigen der benetzten Kunststoff- Visierscheibe besonders eignendes Material ein Stück Tuch aus Mikrofasergewebe vorgesehen. Dieses zeichnet sich durch ein außergewöhnliches Reinigungsvermögen aus, zu dessen Nutzung, ein weiterer entscheidender Vorteil, ausschließlich Wasser, und zwar in sehr geringen Mengen, benötigt wird, also ohne jeden Reinigungsmittelzusatz. Folglich kann die Reinigung der kleinen Visierscheiben zumindest mit einer sehr geringen, das Mikrofasertuch lediglich anfeuchtenden Menge an Wasser aus dem Vorratsbehältnis als Reinigungsflüssigkeit erfolgen. Dafür kann ein zudem zusätzlich Reinigungswasser sparendes Benetzen der Visierscheibe gezielt an sogar nur einer Stelle völlig ausreichend sein. Hierzu wird vorzugsweise das Wasser aus dem Vorratsbehältnis auf die Visierscheibe nur aufgesprüht, also fein verteilt, wofür die Fördereinrichtung zumindest eine Sprühdüse aufweist.
    Dadurch wird auch vermieden, dass Reinigungswasser von der glatten Oberfläche der Visierscheibe verbrauchserhöhend abperlt und abtropft und somit nachgefördert werden muss, womit bei einem nur punktuell auftreffenden Wasserstrahl zu rechnen wäre.
    Eine derart durch Aufsprühen aufgebrachte geringe Menge Reinigungswasser wird von einem Mikrofasergewebe, zumal wenn es, wie z. B. beim Motorradfahrer, vom Fahrtwind immer wieder getrocknet wird, vollkommen aufgesogen und so beim anschließenden Reinigen der Visierscheibe durch Wischbewegungen mit dem Reinigungselement in dessen Reinigungsfläche dennoch intensiv reinigungswirksam. Dagegen führte ein übermäßig feuchtes bzw. sogar nasses Mikrofasergewebe zu einem Verlust seiner besonderen Reinigungswirkung.
    Wegen der spezifischen Eigenschaften Vorteile eines Mikofasergewebes braucht also nur ein überraschend kleiner Vorrat an Reinigungswasser vorgesehen zu werden, was ein dementsprechend kleines Vorratsbehältnis ermöglicht, z. B. in einer Größenordnung von sogar nur ca. 33 ccm, weshalb das Vorratsbehältnis ja auch ohne weiteres auf dem Rücken einer Hand bzw. von deren Schutzhandschuh Platz hat. Dennoch kann mit diesem geringen Vorrat z. B. ein Motorradfahrer die unter normalen Bedingungen während einer Tagesfahrt über z. B. 500 km üblicherweise anfallenden Visierscheibenreinigungen mit diesem wenigen Reinigungswasser vornehmen, also ohne dass er es unterwegs wieder auffüllen müsste.
    Weil ein Mikrofasergewebe trotzt geringer Anfeuchtung schonend, aber hochwirksam reinigt und hierbei Schmutzpartikel richtiggehend aufsaugt, können gerade die kratzempfindlichen Visierscheiben schonend mit nur wenigen, ggf. sogar nur ein bis zwei Wischbewegungen gründlich gereinigt werden. Ein solcher Reinigungsvorgang dauert somit insgesamt nur wenige Sekunden und beeinträchtigt deshalb z. B. einen Motorradfahrer auch nicht während des Fahrens.
    Da also Wasser als Reinigungsflüssigkeit benutzt werden kann, also ohne jeden Reinigungsmittelzusatz, was sich nicht nur vorteilhaft auf die Funktionsfähigkeit bzw. Einsatzbereitschaft der Fördereinrichtung auswirkt, die dadurch z. B. nicht durch einen solchen Zusatz verstopfen kann, können nach dem Reinigen auf der Visierscheibe auch keine die Sicht ggf. beeinträchtigenden Reinigungsmittelrückstände zurückbleiben, falls doch einmal das wenige, aufgesprühte Reinigungswasser, wie z. B. bei einem Motorradfahrer, durch den Fahrtwind schnell auftrocknet.
    In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die erfindungsgemäß aus Vorratsbehältnis und muskelkraftbetätigter Fördereinrichtung bestehende bauliche Einheit auch noch das Reinigungselement. Diese Mehrfach-Kombination aus Vorratsbehältnis, Fördereinrichtung und Reinigungselement, z. B. auf der Grundlage eines flachen, quaderförmigen Vorratsbehältnisses, ermöglicht eine kompakte, platzsparende Bauform der kompletten Reinigungsvorrichtung und führt zu einer weiteren Handhabungsvereinfachung. Diese fängt z. B. damit an, dass ggf. vor Fahrtantritt, nach dem Befüllen des Vorratsbehältnisses mit Reinigungswasser, zeitsparend nur noch diese eine bauliche Einheit, also ein einziges Teil, auf dem Rücken einer der Hände bzw. eines der Schutzhandschuhe angeordnet zu werden braucht, um die Reinigungsvorrichtung einsatzbereit zu machen. Aufgrund ihrer möglichen geringen Größe bzw. Bauhöhe kann sie aber, noch einfacher, auch unlösbar auf dem Rücken eines Schutzhandschuhs befestigt, z. B. in diesen eingearbeitet und so z. B. auch gut gegen Verlust beim Fahren gesichert sein.
    Durch die Kombination dreier Reinigungsvorrichtungs-Bauteile zu einer baulichen Einheit wird auch ihre und damit die Benutzung der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung weiter erleichtert und beschleunigt. Denn im gebrauchsfertigen Zustand befinden sich nun an ein und derselben Stelle, also auf nur einem Hand- bzw. Handschuh-Rücken, in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander, sowohl das mit Reinigungswasser befüllte Vorratsbehältnis als auch die Fördereinrichtung dafür und das Reinigungselement. Somit kann nun mit noch weniger zeitlicher Verzögerung bzw. ohne Bewegungsablauf-Unterbrechung unmittelbar nach dem Betätigen der Fördereinrichtung das Reinigungselement zum Einsatz kommen, da nun beide aufgrund ihrer Kombination mit ein und demselben Arm bzw. Hand betätigt bzw. benutzt werden können, also hierzu nicht etwa von einer Hand zur anderen bzw. die Arme gewechselt werden müssen. Stattdessen muss nur die Stellung der die komplette Reinigungsvorrichtung tragenden Hand verändert werden, was den Reinigungsvorgang entsprechend beschleunigt und somit sich nicht negativ auf die Fahrsicherheit z. B. des Motorradfahrers auswirkt.
    Da z. B. ein Motorradfahrer diese eine komplette bauliche Einheit bildende Visierscheiben-Reinigungsvorrichtung auf dem Rücken eines, vorzugsweise seines linken Motorradhandschuhs mit sich führen kann, wie zuvor ja auch schon die nur aus Vorratsbehältnis und Fördereinrichtung kombinierte bauliche Einheit sowie das davon unabhängig ausgebildete Reinigungselement, kann er sich völlig frei bewegen, ist also durch die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht etwa an das Motorrad "gefesselt", wie es denkbar wäre, wenn z. B. das Vorratsbehältnis am Motorrad befestigt wäre und ein Schlauch von ihm zu der wegen ihrer Betätigung vom Motorradfahrer getragenen Fördereinrichtung oder von dieser z. B. zur Visierscheibe oder zum Reinigungselement führen würde. Folglich kann der Motorradfahrer auch weiterhin trotz der erfindungsgemäß von ihm getragenen Reinigungsvorrichtung z. B. nach dem Anhalten immer sofort vom Motorrad absteigen, ohne erst irgendwelche Verbindungen, wie etwa die erwähnten Schläuche, lösen zu müssen. Die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung behindert also z. B. den sie benutzenden Motorradfahrer, für den sie besonders interessant ist, überhaupt nicht und schränkt ihn auch in keinster Weise in seiner Bewegungsfreiheit ein.
    Anhand von schematischen Zeichnungen werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Es zeigen
    Fig. 1 eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer Reinigungsvorrichtung für Schutzhelm-Visierscheiben nach der Erfindung;
    Fig. 2 eine Seitenansicht der Reinigungsvorrichtung nach Fig. 1;
    Fig. 3 die Reinigungsvorrichtung nach Fig. 2 bei entfernter Seitenwandung;
    Fig. 4 die Reinigungsvorrichtung nach Fig. 1 bis 3 in einer Ansicht von rechts;
    Fig. 5 eine Draufsicht auf die von einem Handschuh geschützte linke Hand eines Motorradfahrers, mit der er das linke Ende eines Motorradlenkers umfaßt, mit auf dem Handschuhrücken angeordneter Reinigungsvorrichtung nach Fig. 1 bis 4, in verkleinertem Maßstab;
    Fig. 6 die handschuhgeschützte Motorradfahrerhand mit der Reinigungsvorrichtung nach Fig. 5 in einer Ansicht von vorn, d. h. gegen die Fahrtrichtung;
    Fig. 7 in einer Draufsicht ein zweites Ausführungsbeispiel einer Reinigungsvorrichtung nach der Erfindung;
    Fig. 8 die Reinigungsvorrichtung nach Fig. 7 in einer Seitenansicht und
    Fig. 9 die Reinigungsvorrichtung nach Fig. 8 bei entfernter Seitenwandung.
    Die in den Fig. 1 bis 4 im Maßstab 1 : 1 gezeigte Reinigungsvorrichtung 1 für Schutzhelm-Visierscheiben umfasst ein Vorratsbehältnis 2 für Reinigungswasser, ein Reinigungselement 3 mit einem Stück Tuch 4 aus Mikrofasergewebe als für auf der Schutzhelm-Visierscheibe auszuführende Wischbewegungen bestimmte und angepasste Reinigungsfläche und eine Fördereinrichtung 5 zum Fördern von Reinigungswasser aus dem Vorratsbehältnis 2, wobei, wie gezeigt, das Vorratsbehältnis 2, das Reinigungselement 3 und die Fördereinrichtung 5 so miteinander kombiniert sind, dass sie eine bauliche Einheit bilden.
    Zu diesem Zweck hat das Vorratsbehältnis 2 die Form eines flachen, quaderförmigen Hohlkörpers mit einer Länge von 60 mm, einer Breite von 40 mm und eine Seitenkanten-Höhe von 15 mm, also nicht viel größer als z. B. eine Streichholzschachtel, wobei sein Boden 6 wegen der erfindungsgemäß vorgesehenen Anordnung auf dem Rücken einer Hand oder des sie schützenden Handschuhs in Längsachsenrichtung leicht nach innen gewölbt ist.
    Bei diesen Abmessungen des Vorratsbehältnisses kann der Vorrat an Reinigungswasser ca. 33 ccm betragen, die für ca. 250 einfache Visierscheiben-Benetzungen ausreichen können.
    In der rechten Hohlkörper-Schmalseite ist die hier durch Druckbeaufschlagung mittels Muskelkraft zu betätigende Fördereinrichtung 5 angeordnet, wobei es sich kostengünstig um einen der üblichen Parfümzerstäuber handelt. Dieser hat einen senkrecht von der Seitenwandung abstehenden hohlen Stößel 7 mit einem scheibenartig verbreiterten, konkav ausgebildeten Ende 8 mit einer, wie in Fig. 5 gezeigt, zentralen Sprühdüse 9, statt der üblicherweise seitwärts sprühend angeordneten Parfümzerstäuber- Sprühdüse.
    Wenn der ein Kugelventil aufweisende Stößel 7 druckbeaufschlagt, wenn also auf sein Ende 8 gedrückt wird, indem es gegen die Visierscheibe gedrückt wird, wird Luft in das Vorratsbehältnis 2 gedrückt und daraufhin über das Röhrchen oder den Schlauch 10 Reinigungswasser in den hohlen Stößel 3 gedrückt und, dank kurzer Wege aufgrund kompakter Anordnung, ohne Verzögerung unmittelbar darauf von der Sprühdüse 9 auf der Visierscheibe zerstäubt, wie es in Fig. 3 angedeutet ist.
    Auf dem Vorratsbehältnis 2 ist das wie eine Art Kissen ausgebildete Reinigungselement 3 lösbar, z. B. mittels Klettbändern, angeordnet, um es erneuern oder für Reinigungszwecke vom Vorratsbehältnis 2 abnehmen zu können. Es besteht aus einer Unterlage, z. B. einer z. B. ca. 5 mm dicken Schaumstoffplatte, und einem darauf durch Kleben oder Nähen befestigten Stück so genannten Mikrofasertuch 4.
    Auf der dem Stößel 7 gegenüberliegenden Seite des Vorratsbehältnisses 2 ist eine von einem herausziehbar eingesetzten Stopfen 11 verschlossene Einfüllöffnung zum Einfüllen des Reinigungswassers vorgesehen.
    Zur Benutzung der in den Fig. 1 bis 4 gezeigten erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung 1 durch z. B. einen Motorradfahrer, um damit seine Schutzhelm-Visierscheibe vorzugsweise während der Fahrt reinigen zu können, ist vorgesehen, dass sie normalerweise, wie in Fig. 5 und 6 gezeigt, auf dem Rücken des Schutzhandschuhs 12 seiner linken, nicht Gas gebenden Hand 13 angeordnet wird. Dies kann z. B. lösbar durch z. B. auf diesem Rücken aufgenähte Klettbänder 14 erfolgen, die mit ebensolchen, z. B. am Boden 6 des Vorratsbehältnisses 2 angeklebten Klettbändern zusammenwirken. Hierfür sind aber auch elastische, z. B. um die Handschuh-Innenfläche geführte Bänder denkbar.
    Die Reinigungsvorrichtung 1 kann aber auch unlösbar auf dem Rücken des gezeigten Handschuhs 12 befestigt, z. B. darin eingearbeitet sein, z. B. anstelle der ggf. dort sonst vorgesehenen so genannten Protektoren, wofür das Vorratsbehältnis 2 z. B. mit einer randseitig überstehenden, ggf. entsprechende Befestigungsausnehmungen aufweisenden Bodenplatte versehen werden kann.
    Damit die Reinigungsvorrichtung 1 möglichst vollflächig auf dem Rücken des Schutzhandschuhs 12 aufliegt, damit sie nicht bei ihrer Benutzung ausweichen bzw. nachgeben kann bzw. darauf verrutscht, aber auch, um nicht übermäßig davon abzustehen, ist der Boden 6 des Vorratsbehältnisses 2, wie schon erwähnt, in Längsachsenrichtung entsprechend nach innen gewölbt.
    Durch die in Fig. 5 und 6 gezeigte bevorzugte Anordnung der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung 1 auf dem Rücken des linken Schutzhandschuhs 12 eines Motorradfahrers kann dieser beim Reinigen seiner Schutzhelm-Visierscheibe mit dieser Vorrichtung 1 beim Fahren seine rechte Hand am üblicherweise sich am rechten Lenkerende befindenden Gasgriff blassen, um so auch beim nur kurz dauernden Visierscheiben-Reinigen für eine stabile Fahrweise jederzeit Gas geben zu können.
    In dieser gezeigten Anordnung weist der Betätigungsstößel 7 der Fördereinrichtung 5 dann, wenn der Motorradfahrer mit der linken Hand 13 das linke Ende 15 des Motorradlenkers 16 umgreift, zur Längsachse des Motorrads. Dadurch braucht der Motorradfahrer zum Reinigen seiner Helm-Visierscheibe die linke Hand 13 mit Reinigungsvorrichtung, ohne deshalb anhalten zu müssen, aus der in Fig. 5 bzw. 6 gezeigten Position am Motorradlenker 16 überwiegend nur durch eine entsprechende Unterarmbewegung, während der die Hand 13 ggf. etwas nach unten abgewinkelt wird, vor die Visierscheibe seines Schutzhelms zu führen, damit der Stößel 7 zur Visierscheibe weist.
    Wird nun bestimmungsgemäß vom Motorradfahrer das Ende 8 des Stößels 7 durch eine entsprechende Bewegung mit dem linken Unterarm an einer, bei besonders großer Verschmutzung ggf. an mehreren Stellen der Visierscheibe, gegen diese gedrückt und so der Stößel 7 druckbeaufschlagt, dann wird Reinigungswasser aus der Sprühdüse 9 auf die Visierscheibe gesprüht und diese entsprechend damit benetzt, d. h. leicht anfeuchtet. Dreht der Motorradfahrer in dieser Unterarmhaltung anschließend die linke Hand 13 um annähernd 90° um die Unterarm-Achse zu seinem Körper hin, dann befindet sich die vom Mikrofasertuch 4 gebildete Reinigungsfläche des Reinigungselements 3 vor der Visierscheibe und kann von ihm mittels einer Arm- oder Unterarmbewegung gegen die Visierscheibe gedrückt werden, um mit einer, ggf. wenigen, mit dem linken Arm oder auch nur Unterarm auszuführenden Wischbewegungen die Visierscheibe mit dem durch Anfeuchten reinigungsaktiven Mikrofasertuch 4 von z. B. Insektenrückständen zu reinigen.
    Im Hinblick darauf, dass zum Fördern von Reinigungswasser aus dem Vorratsbehältnis 2 das Ende 8 des Stößels 7 auf die Visierscheibe gedrückt wird, kann, um dieses Drücken für die Visierscheibe schonend ausführen zu können, dieses Ende 8 z. B. aus einem weichen Kunststoff bestehen oder einen entsprechenden Kantenschutz, z. B. aus Weichplastik, aufweisen.
    Damit das geförderte Reinigungswasser beim Aufdrücken des Stößels 7 auf die Visierscheibe aus der einen, hier zentralen Sprühdüse 9 entweichen kann, ist das Ende 8 des Stößels 7 konkav ausgebildet.
    Wegen der hohen Wasser-Aufnahmefähigkeit von Mikrofasergewebe kann auch mal ein Reinigen der Visierscheibe ohne ihr vorheriges Benetzen erfolgen. Diese Möglichkeit kann noch dadurch begünstigt werden, wenn als Unterlage für das Mikrofasertuch 4 ein z. B. möglichst stark feuchtigkeitsaufsaugender und -speichernder Schaumstoff verwendet wird, der Wasser aus dem durch wiederholtes Benetzen der Visierscheibe immer wieder angefeuchteten Mikrofasertuch 4 aufnimmt und speichert und dabei vom Mikrofasertuch 4 gegen Austrocknen durch den Fahrtwind geschützt wird. Damit kann auch einem Austrocken dieses Tuchs 4 entgegengewirkt werden, indem der Schaumstoff Feuchtigkeit an es abgibt, wie es während der Wischbewegungen durch den dabei auf das Reinigungselement mit dem Mikrofasertuch ausgeübten Druck geschieht. Denn, wie schon erläutert, entfaltet gerade ein ständig nur gering angefeuchtetes Mikrofasertuch seine außergewöhnliche Reinigungswirkung am besten und ist so immer einsatzbereit.
    Durch diesen Umstand, nicht vor jedem Reinigen erst die Visierscheibe mit Reinigungswasser benetzen zu müssen, um sie reinigen zu können, wird dieses Reinigen noch einfacher und auch schneller durchführbar, was diese Maßnahme, z. B. vom Motorradfahrer während des Fahrens mit dem Motorrad, noch zusätzlich begünstigt.
    Wegen der ebenfalls hohen Schmutzaufnahmefähigkeit eines Mikrofasergewebes braucht das Reinigungselement 3 bzw. das seine Reinigungsfläche darstellende Mikrofasertuch 4 normalerweise erst nach Ende einer, ggf. sogar erst nach mehreren Tagesfahrten gereinigt zu werden, und zwar, als Mikrofasertuch, auch wieder nur in Wasser ohne Reinigungszusatz. Das erleichtert und vereinfacht auch diese Maßnahme, nicht zuletzt auch unterwegs während einer Fahrt, und spricht ebenfalls für das durchdachte Konzept dieser erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung.
    Abgesehen davon trägt z. B. bei einem Motorradfahrer auch der Fahrtwind zur Reinigung des Mikrofasertuchs 4 nach einer Visierscheiben-Reinigung bei, da er z. B. gröbere Insektenrückstände aus dem Mikrofasertuch 4 herausweht.
    Ein Motorradfahrer z. B. kann seine Schutzhelm-Visierscheibe selbstverständlich auch bei einem Halt bei aufgesetztem Schutzhelm mit der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung 1 reinigen, aber ebenso auch bei abgesetztem Schutzhelm. Hierzu legt er ihn z. B. vor sich hin, z. B. auf den Tank des Motorrads, zieht entweder den Schutzhandschuh 12 mit der darauf befestigten Reinigungsvorrichtung 1 aus, üblicherweise den linken, oder löst ggf. die lösbar darauf befestigte Reinigungsvorrichtung 1 vom Handschuh 12, um dann durch entsprechende, sich auf den Stößel 7 übertragende Bewegungen mit der sie haltenden linken oder auch rechten Hand die Visierscheibe mit Reinigungswasser anzufeuchten und anschließend, nach einem entsprechend Drehen des Handschuhs oder der Reinigungsvorrichtung 1, mit dem Reinigungselement 3 bzw. dem Mikrofasertuch 4 zu reinigen.
    In der in den Fig. 7 bis 9 gezeigten zweiten Ausführungsform einer Reinigungsvorrichtung 1' nach der Erfindung, die z. B. bei einem Motorradfahrer ebenfalls vorzugsweise auf dem Rücken des Schutzhandschuhs der linken Hand befestigt wird, so wie es in Fig. 5 und 6 für die erste Ausführungsform gezeigt ist, ist die in dieser Ausführungsform vorgesehene Förder- und Zerstäubereinrichtung für Reinigungswasser durch einen in das Vorratsbehältnis 2' eingebauten Fördermechanismus anderer Funktionsweise ersetzt. Hier wird das Wasser nicht durch Betätigung eines Stößels auf z. B. die Visierscheibe des Motorradhelms gesprüht, sondern unmittelbar durch ggf. mehrmaligen Druck auf das Reinigungselement 3' aus dem Vorratsbehältnis 1' in das hier ebenfalls mittels eines Stücks eines Mikrofasertuchs 4' als Reinigungsfläche und einer evtl. Unterlage kissenartig ausgebildete Reinigungselement 3' gefördert und dieses so für die anschließenden Visierscheiben-Reinigung unmittelbar benetzt bzw. angefeuchtet. Hierzu ist das Reinigungselement 3' mit seiner evtl.. Unterlage flexibel und flüssigkeitsaufnehmend bzw. zum Mikrofasertuch 4' hin flüssigkeitsdurchlässig ausgebildet.
    Wird dieses Reinigungselement 3' druckbeaufschlagt, wird also darauf gedrückt, indem z. B. der Motorradfahrer es mit der Reinigungsvorrichtung 1' mit dem linken Arm gegen die Visierscheibe drückt, dringt Reinigungswasser aus dem Vorratsbehältnis 1' über die Leitungen 17 und deren Austrittsöffnungen 18 in ihrem im Reinigungselement 3' verlaufenden Abschnitten in dieses ein und benetzt es bzw. feuchtet es an. Wird nicht darauf gedrückt, halten Druckfedern 19 das Reinigungselement 3' in seiner Ruheposition. Dabei ist die Federkraft der Druckfedern 19 so bemessen, dass beim Wischen mit der Reinigungsfläche 4' auf der Visierscheibe das Reinigungselement 3' nicht nachgibt, um zu vermeiden, dass erneut Reinigungswasser aus dem Vorratsbehältnis 2' gefördert wird. Denn damit die außergewöhnliche Reinigungskraft des auch hier die Reinigungsfläche 4' bildenden Mikrofasertuchs voll genutzt werden kann, darf dieses auch hier nicht zu nass sein.
    Damit die Leitungen 17 einem auf das Reinigungselement 3' ausgeübten Druck nachgeben können, um diesen also nicht unwirksam zu machen, sind sie, wie in Fig. 9 gezeigt, z. B. in entsprechenden Führungen 20 am Boden des Vorratsbehältnisses 2' nachgebend gelagert.
    Durch die mit der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung geschaffene Möglichkeit, jederzeit eine insbesondere durch Insekten erfolgte Verschmutzung einer Schutzhelm-Visierscheibe auch bei aufgesetztem Helm ggf. sofort wieder beseitigen zu können, wird die Fahrsicherheit, z. B. eines Motorradfahrers, verbessert und z. B. das Motorradfahren komfortabler. Weitgehend überflüssig werden dadurch nun die bislang zur Beseitigung von Visierscheiben-Verschmutzungen notwendigen, z. B. das Fahren mit dem Motorrad immer wieder unterbrechenden Zwischenstopps, die bisher oft auch dazu führten, daß eine eigentlich notwendige Visierreinigung nicht durchgeführt wurde, auch weil wegen der hierzu erforderlichen Reinigungsflüssigkeit, z. B. Wasser, normalerweise, wie z. B. bei Motorradfahrern, z. B. eine Tankstelle hätte angefahren werden müssen, die aber gerade bei Bedarf nicht am Straßenrand auftaucht.

       
Domestic References:
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Patent  Pub.Date  Inventor Assignee   Title
Buy PDF - 4pp DE19546337  1997-06-19 Wulf, Helmut, Dipl.-Ing.  Wulf, Helmut, Dipl.-Ing., 73760 Ostfildern, DE Einrichtung zur Reinigung von Fensterscheiben, insbesondere von Kraftfahrzeugen
Buy PDF - 12pp DE2925658  1981-01-15 Stankovic, Bogoljub, 8000 Muenchen  Stankovic, Bogoljub, 8000 Muenchen Reinigungsvorrichtung fuer flaechige Gegenstaende
Buy PDF - 10pp DE1917906    Duesenleitschaufel fuer Gasturbinentriebwerke
       
Foreign References:
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Publication Date IPC Code Assignee   Title
Buy PDF GB1597837A   A41D 19/015 HEATH VISORS LTD BOB WIPER FOR EYESHIELDS 


Other Abstract Info: DERABS G2002-539750

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