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1. Elektromotorbetriebener, trappentauglicher Rollstuhl, dadurch gekennzeichnet, dass ein Selbstfahrrollstuhl elektromotorbetrieben ist und sechs angetriebene Raeder an einer Lafette hat, auf der ein um 360 Grad drehbarer Sitz fixiert ist, der 45 Grad nach vorne und nach hinten gesteuert neigbar ist, durch: ein trapezfoermiges, rechteckiges Fahrgestell (Lafette) mit den Mindestmassen 400 x 600 mm/400 x 850 mm das 250 mm Seitenhoehe hat (Flanken ohne Raeder); an der Unterseite der Lafette geht die vordere und hintere Lafettenwanne im Winkel von 45 Grad nach oben ab; in der Vorder-/Hinterkante der Lafettenunterseite sind die Antriebsachsen so angebracht, dass die Raeder (zwei vorne, zwei hinten) jeweils 225 Grad frei sind (Laufflaeche); in der Mitte der Lafette (300 mm) ist ein Raederpaar angebracht, dass gleich gross ist; die Raeder sind mindestens 250 mm hoch und 100 mm breit und auf Felgen von mindestens 50 mm Durchmesser (Kunststoffe/Metalle) angebracht; die Ballonreifen (Gummi/Kunststoffe) haben Profile; die Profile in Laengs- und Querrichtung sind mindestens 10 mm hoch; die Rad-/Reifenkombinationen sind an Starrachsen oder Einzelrad aufgehaengt (gefedert/ungefedert); die mindestens drei Achsen sind einzel- oder allradangetrieben (Direkt-Indirektantriebe); der Direkt- oder Getriebeantrieb ist elektromotorgesteuert (verschiedene Motoren/Zentralmotor); bei Zentralmotor ist dieser in der Mitte der Lafette integriert, oder Einzelmotoren befinden sich in den Achsmitten (Einzelradantriebe analog); die Batterie/en sind in der Lafette zentrisch integriert (ergeben mit den Antrieben den Schwerpunkt der Lafette); die Lafette (Korpus) ist aus Kunststoffen oder Metallen, einteilig oder mehrteilig gefertigt; die Oberseite der Lafette (400 x 850 mm) ist mit einer fixierbaren Abdeckung versehen; die Abdeckung hat in ihrer Mitte eine hohle Erhebung; die Erhebung ist mindestens 200 mm hoch und quadratisch, rund, pyramidenstumpffoermig; die Erhebung ist ueber dem Mittelpunkt der Lafette; in der Mitte der Erhebung oben, ist eine Oeffnung von mindestens 40 mm (rund); durch diese Oeffnung wird die Sitzhoehenverstellung gefuehrt, die hydraulisch, pneumatisch oder mechanisch verstellbar ist; die Sitzhoehenverstellung ist mindestens 300 mm nach oben hoehenverstellbar (Sitzhoehe von 575-875 mm), am oberen Ende der Hoehenverstellung ist der Sitz befestigt (steck- schraubbar, abnehmbar), der Sitz ist mindestens so breit wie die Lafette (400 x 400 mm), der Sitz hat eine Rueckenlehne und zwei klapp- oder abnehmbare Seitenlehnen sowie Fussstuetzen (beweglich), der gesamte Sitz ist nach vorne und hinten auf der Lafette um bis zu 45° neigbar angebracht (mechanische, elektromotorische Verstellung), der Sitz ist um seinen Mittelpunkt (Sitzhoehenregulierung) um 360° drehbar (mechanische, elektromotorische Steuerung), der Sitz wird mechanisch oder elektronisch zwangsgesteuert (Lafettenneigung/Steigwinkel bis 45 °), die Lafette ist bis 45° auf- abbewegbar, ohne dass der Sitz die Horizontalebene verlaesst (gesteuert), die Lafette, die Sitzfunktionen werden ueber Drucktasten und oder Einhebelbedienung gesteuert, das Bedienelement ist an der linken/rechten Vorderseite der Armlehne angebracht, (statisch oder flexibel (Schwanenhals etc.)), die Systembedienung umfasst Vorwaerts-Rueckwaertsfahrt, Links-Rechtssteuerung der Raeder (beschleunigen/abbremsen einer Raederseite), Treppen/Gelaendefahrt, Sitzhoehenverstellung, Sitzdrehverstellung, Sitzwinkelverstellung, Bremse, in der Steuerelektronik oder in der Lafette ist ein Sensor (Neigungswinkelmesser) integriert, der bei Neigungswinkeln ueber 20° die Fahrmotoren drosselt, die Hoechstgeschwindigkeit der Lafette betraegt 5 kmh, die Mindestgeschwindigkeit (Gelaende) betraegt 0.036 kmh (Sicherheitsgeschwindigkeit bei 45° Neigung).

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