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1. Zweispur-Kraftfahrzeug umfassend – einen geschlossenen Hauptkörper (a, b) mit einem Fahrersitz (f) und einer Kraftquelle, – zwei beiderseits des Hauptkörpers (a, b) angeordnete, um ihre Radzentren rotierend angetriebene, nabenlose Felgenräder (i), deren Radzentren oberhalb des Gesamtschwerpunkts des Kraftfahrzeuges liegen und – wenigstens ein an dem Hauptkörper (a, b) angeordnetes Hilfsrad (e) zur Längsabstützung des Hauptkörpers (a, b), dadurch gekennzeichnet, dass die Felgenräder (i) in separaten, geschlossenen Felgenradkästen (c) drehbar gelagert sind und dass die Felgenradkästen (c) an dem Hauptkörper (a, b) zur Erzielung einer Kurvenneigung oder seitlichen Trimmung des Kraftfahrzeugs mit Hilfe von steuerbaren Trimmantrieben vertikal oder schräg vertikal bewegbar sind.

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